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   VGH Bayern, 28.11.2011 - 22 CS 11.2550   

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https://dejure.org/2011,60187
VGH Bayern, 28.11.2011 - 22 CS 11.2550 (https://dejure.org/2011,60187)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.11.2011 - 22 CS 11.2550 (https://dejure.org/2011,60187)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. November 2011 - 22 CS 11.2550 (https://dejure.org/2011,60187)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sofort vollziehbarer Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister;Fachliche oder persönliche Unzuverlässigkeit;Schwerwiegende und länger andauernde systematische Verletzung von Berufspflichten;Verhältnismäßigkeit des Widerrufs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfeger bei schwerwiegenden und länger andauernden systematischen Verletzungen von Berufspflichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfeger bei schwerwiegenden und länger andauernden systematischen Verletzungen von Berufspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2003 - 14 S 1183/03

    Bezirksschornsteinfegermeister - Berufspflichtverletzung - Kehrbuch

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2011 - 22 CS 11.2550
    In diesem Fall steht dem Widerruf auch nicht entgegen, dass der Antragsteller zuvor nicht durch Aufsichtsmaßnahmen i.S. des § 27 SchfG förmlich abgemahnt worden ist (vgl. VGH BW vom 19.8.2003 GewArch 2003, 489 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.11.2011 - 22 CS 11.1928

    Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit des Widerrufs einer

    Auszug aus VGH Bayern, 28.11.2011 - 22 CS 11.2550
    Das Verwaltungsgericht hat auch die Frage, ob die hier vorliegende berufsentziehende Maßnahme schon vor der Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter erforderlich ist (vgl. BayVGH vom 10.11.2011 Az. 22 CS 11.1928), zutreffend bejaht.
  • VGH Bayern, 21.05.2021 - 22 CS 21.858

    Tätigkeit als berufsmäßiger erster Bürgermeister begründet Unzuverlässigkeit als

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 47 Abs. 1, 53 Abs. 2 Nr. 2, 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nr. 54.2.1, Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom 18. Juli 2013 (wie Vorinstanz; vgl. auch BayVGH, B.v. 28.11.2011 - 22 CS 11.2550 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 15.05.2013 - 22 ZB 12.2262

    Widerruf der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister wegen

    Das Verwaltungsgericht hat nämlich im Einklang mit der Rechtsprechung (BVerwG, B.v. 8.3.1991 - 1 B 99/90 - GewArch 1991, 271; BayVGH, B.v. 28.11.2011 - 22 CS 11.2550, juris) ausgeführt, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 Nr. 1 SchfG, der für die Beurteilung des Widerrufsbescheids vom 25. Mai 2011 maßgeblich ist, die Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister - ohne Ermessensspielraum - zwingend zu widerrufen ist.
  • VGH Bayern, 02.11.2016 - 22 C 16.2008

    Streitwertbeschwerde - Nachweis erzielter Einkünfte im Jahr vor der

    Lässt sich konkret dartun, dass der Rechtsschutzsuchende aus der untersagten gewerblichen Betätigung einen höheren Jahresgewinn als 15.000 Euro erzielt oder zu erwarten hat, so folgt unmittelbar aus § 52 Abs. 1 GKG, dass dieser Betrag der Streitwertbemessung jedenfalls dann zugrunde zu legen ist, wenn sich in ihm nicht nur ein ganz vorübergehender, atypischer wirtschaftlicher Erfolg niedergeschlagen hat (vgl. zur Festsetzung des Streitwerts in Höhe des aus der verfahrensgegenständlichen gewerblichen Tätigkeit konkret erzielten Gewinns z. B. BayVGH, B. v. 4.3.2008 - 22 CS 07.2769 - juris Rn. 13; B. v. 22.11.2010 - 12 CS 10.2243 - juris Rn. 53; B. v. 29.9.2011 - 12 CS 11.2022 - juris Rn. 110; B. v. 28.11.2011 - 22 CS 11.2550 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 11.06.2012 - 22 CS 12.419

    Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister

    Die Abwägung der Vor- und Nachteile im Fall einer Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer (sich im Klageverfahren als erfolglos herausstellenden) Klage einerseits und im Fall der Ablehnung einer solchen Anordnung bei einer (im Klageverfahren erfolgreichen) Klage andererseits darf hierbei diejenige Wertung nicht ausblenden, die der Gesetzgeber mit dem in § 11 Abs. 4 SchfG angeordneten Wegfall der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs selbst getroffen hat, wodurch er der besonderen Bedeutung der Feuersicherheit für die Allgemeinheit Rechnung getragen hat (vgl. auch BayVGH vom 28.11.2011 Az. 22 CS 11.2550).
  • VG München, 12.06.2012 - M 16 K 11.2865

    Schornsteinfegergesetz; Schornsteinfegerhandwerksgesetz;

    Liegen die in § 11 Abs. 2 Nr. 1 SchfG genannten Voraussetzungen vor, ist die Bestellung zwingend zu widerrufen, ohne dass der Behörde insoweit ein Ermessen zustünde (BVerwG vom 8.3.1991 GewArch 1991, 271; BayVGH vom 28.11.2011 Az. 22 CS 11.2550 - juris).
  • VG Augsburg, 02.08.2012 - Au 5 K 12.55

    Widerruf der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister; fachliche

    Die vom Kläger zur Weiterverfolgung seines Begehrens zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhobene Beschwerde wurde mit Beschluss vom 28. November 2011 zurückgewiesen (Az. 22 CS 11.2550).
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